Lektion Progress:

5.2 Inbetriebnahme der PV-Anlage

Bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird, müssen die neuen Zähler eingesetzt werden. Die Zählerinstallation wird von einem Mitarbeiter des zuständigen Netzbetreibers durchgeführt. Dabei wird ein Zweirichtungszähler anstelle des zuvor installierten Netzbezugszählers installiert. Ein Zweirichtungszähler kann exakt zwischen einer Stromeinspeisung in das öffentliche Netz und einer Stromentnahme unterscheiden. Er übernimmt somit die Funktion eines Stromeinspeisezählers und eines Netzbezugszählers. Bei Anlagen mit einer Nennleistung größer als 10 kWp muss zusätzlich ein Photovoltaik-Erzeugungszähler eingesetzt. Dieser misst, wieviel Strom die PV-Anlage insgesamt erzeugt.

Die Inbetriebnahme der PV-Anlage sollte bei Tageslicht erfolgen. Damit kann sichergestellt werden, dass ausreichend Solarstrom erzeugt wird, um die Funktionsfähigkeit der Anlage zu überprüfen. Der Anlageninstallateur führt die Inbetriebnahme der PV-Anlage mittels spezieller Software durch. In der Regel ist dafür ein Zugriff auf den Internetzugang des Kunden erforderlich.

Im ersten Schritt schaltet der Anlageninstallateur den Gleichstrom-Freischalter des Wechselrichters ein. Dieser ist vorgeschrieben und dient zur Abschaltung der PV-Module beispielsweise bei Brand oder bei Wartung einzelner Komponenten. Nun ist die Stromzufuhr auf der Gleichstromseite frei geschaltet.

Hinweis

Gemäß DIN VDE 0100-712 muss eine Einrichtung zum sicheren Trennen von Strömen und Spannungen zwischen dem PV-Generator und dem Wechselrichter (also auf der Gleichstromseite) vorhanden sein. Dieser Trenner wird Gleichstrom-Freischalter genannt. Heutzutage sind die Gleichstrom-Freischalter in der Regel direkt im Wechselrichter integriert. Er kann aber auch separat, zum Beispiel in Generatoranschlusskästen, installiert werden.

Anschließend kann der Wechselrichter in Betrieb genommen werden. Dafür schaltet der Anlageninstallateur die entsprechende Sicherung im Zählerschrank ein. Strom- und Spannungsfluss werden in der Regel über ein Display des Wechselrichters dargestellt. Mittels Software kann der Anlageninstallateur Einstellungen am Wechselrichter vornehmen. Wenn beispielsweise weitere Anlagenkomponenten wie ein Speicher oder ein Datenlogger geplant sind, muss sichergestellt werden, dass der Wechselrichter mit diesen kommunizieren kann.

Hinweis

Generell sind bei der Inbetriebnahme einzelner Anlagenkomponenten wie beispielsweise Wechselrichter und Speicher die Betriebsanleitungen der Hersteller zu beachten!

Im zweiten Schritt werden die Sicherungen weiterer Anlagenkomponenten wie Datenlogger oder Speicher eingeschaltet. Der Ladezustand ist am Speicher erkennbar, beispielsweise in Form einer LED. Mittels Software wird außerdem das Einspeisemanagement bzw. die 70-Prozent-Regelung eingestellt. Diese muss im Anschluss getestet werden. Das Testergebnis dient dem Kunden als Nachweis und sollte dem Netzbetreiber zugeführt werden. Der Anlageninstallateur sollte mit dem Kunden absprechen, wer von ihnen dieses Dokument dem Netzbetreiber zukommen lässt.

Abschließend überprüft der Anlageninstallateur die PV-Anlage auf ihre ordnungsgemäße Installation und Funktionsweise. Die Ergebnisse werden in der Regel protokolliert. Weiterhin wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Dieses muss vom Anlageninstallateur sowie Kunden unterzeichnet werden. Mit dieser Unterschrift haftet der Anlageninstallateur für technische Mängel an der PV-Anlage durch eine nicht ordnungsgemäße Installation. Damit ist die Inbetriebnahme abgeschlossen und die PV-Anlage kann an den Kunden übergeben werden.

Herr Wagner nimmt die PV-Anlage in Betrieb

Zunächst nimmt Herr Wagner den Wechselrichter in Betrieb. Dabei werden Schaltvorgänge hörbar. Im Display des Wechselrichters überprüft Herr Wagner die Spannung sowie Stromstärke. Anschließend schaltet er die Sicherungen für Speicher Energiemanager und Stromsensor ein. An einem blauen LED-Lichtband am Speicher erkennt Herr Wagner, dass dieser geladen wird.
Im weiteren Verlauf konfiguriert Herr Wagner den Energiemanager und stellt die 70-Prozent-Regelung ein. Nachdem er diese erfolgreich getestet hat, ist die Inbetriebnahme abgeschlossen. Erfreut stellt er fest, dass der Mitarbeiter des Netzbetreibers noch vor Ort ist. So kann sich Herr Wagner die ordnungsgemäße Inbetriebnahme direkt bestätigen lassen. Zufrieden überreicht er Herrn Schulz das Abnahmeprotokoll.