Lektion Progress:

2.5 Antrag/Anfrage zur Anlageninstallation

Den Netzbetreiber informieren

Familie Schulz hat Anlageninstallateur Wagner mit der Installation einer PV-Anlage beauftragt. Im Laufe der Beratung macht Herr Wagner Familie Schulz auf deren Pflichten gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber aufmerksam: „Nun da Sie sich entschlossen haben, eine PV-Anlage zu installieren, müssen Sie Ihren örtlichen Netzbetreiber informieren. Dieser muss die Zulässigkeit Ihrer Anlage klären“.

Der erste Schritt zur Realisierung des Projektes nach Auftragsvergabe ist die Anfrage beim lokalen Netzbetreiber. Mit dieser Anfrage werden die grundlegenden Informationen (Ort und Eigenschaften der geplanten PV-Anlage) übermittelt, damit dieser die Prüfung der Anschlusssituation und der Netzverträglichkeit durchführen kann. In der Regel erfolgt innerhalb einiger Wochen vom Netzbetreiber die Freigabe zur Umsetzung des geplanten Projektes. Die wesentlichen Schritte und Angaben, welche für eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig sind werden nachfolgend vorgestellt.

Hinweis

Der örtliche Verteilnetzbetreiber ist nicht zwangsläufig der vom Kunden bzw. Eigentümer des PV-Anlagenstandortes gegenwärtig gewählte Stromanbieter. Der Verteilnetzbetreiber ist unabhängig von individuell gewählten Stromanbietern zuständig für den Ausbau und den störungsfreien Betrieb der örtlichen Infrastruktur zur Stromversorgung bis zur Einbindung des Stromzählers im Verteilerschrank des Kunden.

Zunächst muss ermittelt werden, welcher Netzbetreiber für die geplante Anlage zuständig ist. Eine tabellarische Übersicht über die derzeit insgesamt 888 Netzbetreiber Deutschlands gibt die Bundesnetzagentur. Das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bietet weitere Informationen für Baden-Württemberg in Form einer interaktiven Karte als auch in Tabellenform an. Damit lassen sich die Daten des für das betreffende Projekt zuständigen Verteilnetzbetreibers ermitteln.

Hinweis

Ein nahezu einheitliches Verfahren zur Anfrage als auch für alle weiteren mit dem Netzbetreiber erforderlichen Aktivitäten bieten die Tochterunternehmen der EnBW (Netze BW GmbH, Stuttgart Netze Betrieb GmbH). Diese weisen zusammen auch die größte Flächenabdeckung aller Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg auf. Die entsprechenden Informationen und Formulare finden sich bei diesen beiden Netzbetreibern unter:

Die Webseite des Netzbetreibers

Herr Schulz informiert sich auf der Webseite des für ihn zuständigen Netzbetreibers über das exakte Anmeldeverfahren. Er stellt erfreut fest, dass dort alle Unterlagen für die Anmeldung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage zur Verfügung stehen.

Die von den Netzbetreibern für alle Vorgänge von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme verlangten Unterlagen und Projektdaten sind nicht einheitlich. Sie unterscheiden sich unter anderem bezüglich des verlangten Datenumfangs. Welche Unterlagen und Angaben genau benötigt werden, kann beim entsprechenden Netzbetreiber in Erfahrung gebracht werden.

In der Regel sind folgende Unterlagen bzw. Daten für die Netzverträglichkeitsprüfung mindestens notwendig:

Dieses enthält den notwendigen Auftrag zur Netzberechnung sowie in der Regel folgende Angaben:

  • Daten des Anlagenbetreibers und des mit dem Bau der Anlage beauftragten Installateurs
  • Kennzeichnende Leistungsangaben zur PV-Anlage und ggf. zum zusätzlichen Speichersystem
  • Art des Einspeisemanagements für Anlagen < 30 kWp. Bei PV-Anlagen bis einschließlich 30 kWp, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen werden, bestehen gemäß dem EEG (§ 9 Abs. 2 Nr.2) zwei Auswahlmöglichkeiten bezüglich des Einspeisemanagements.
  • Gewünschte Veräußerungsform wie beispielsweise Einspeisevergütung oder Marktprämie.
  • Art der Versorgung wie bspw. Eigenversorgung oder Versorgung Dritter

Ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen und eingezeichnetem Aufstellungsort der Anlage. Gegebenenfalls vorhandene Anlagen sind mit einzuzeichnen.

Manche Netzbetreiber stellen für das Messkonzept Vorlagen bzw. Auswahlformulare zur Verfügung. Diese sind in Regel online abrufbar.

Hierbei stellen manche Netzbetreiber ebenfalls Vorlagen bzw. Auswahlformulare für Speicherkonzepte zur Verfügung. Generell können Speicherkonzepte nach folgenden Kriterien unterschieden werden

  • Speicherschemas ohne Lieferung in das Netz
  • Speicherschemas ohne Leistungsbezug aus dem Netz

Nach erfolgter Prüfung der Anfrage durch den Netzbetreiber erfolgt eine Mitteilung zur Freigabe der Umsetzung. Die zugesagte Nennleistung für die beabsichtigte PV-Anlage wird für sechs Monate reserviert, das heißt innerhalb dieser Zeitspanne muss die Anmeldung der Anlage erfolgen (siehe Kapitel 3.6).

Für das gewünschte Einspeisemanagement gibt es zwei Wahlmöglichkeiten:

Das sogenannte Einspeisemanagement erlaubt dem zuständigen Netzbetreiber die Einspeisung aus PV-Anlagen vorübergehend abzuregeln. Dies kann erforderlich werden, wenn eine Netzüberlastung droht und die Netzkapazitäten nicht ausreichen um den insgesamt erzeugten Strom abzutransportieren.

Die Begrenzung der Einspeisung erfolgt in der Regel durch das Einspeisemanagement. Dieses besteht üblicherweise aus einem sog. Tarif-Rundsteuerempfänger-Gerät (TRE) in welchem Relais verbaut sind, die Ihre Schaltsignale vom Netzbetreiber entweder über das Stromnetz erhalten oder in seltenen Fällen über Funk angesteuert werden. Die Begrenzung kann durch

  • Ein/Aus (100 Prozent / 0 Prozent Einspeisung) oder
  • stufenweise Abregelung (100 Prozent / 60 Prozent / 30 Prozent / 0 Prozent) erfolgen.

Das TRE ist ein eigenständiges Gerät, welches seinen Platz normalerweise im Zählerschrankplatz erhält und seine Signale entweder direkt an den Wechselrichter, oder an einem in der PV-Anlage verbauten Datenlogger sendet.

Steuerbefehle zur Reduzierung der Anlagenleistung kommen allerdings nur zum Einsatz, falls der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen – insbesondere durch eine Abregelung konventioneller Kraftwerke – ausreichend entlastet werden kann.

Für die durch die Abregelung entgangene Einspeisevergütung steht dem Solarstromerzeuger eine Entschädigung zu. Diese Entschädigung ist begrenzt auf

  • 95 Prozent der entgangenen Vergütung und
  • insgesamt maximal 1 Prozent der Jahresleistung der PV-Anlage.

Die Bestimmung der entsprechenden Entschädigung erfolgt entweder nach dem Pauschal- oder nach dem Spitzabrechnungsverfahren1. Das Abrechnungsverfahren kann vom Anlagenbetreiber gewählt werden. Eine Änderung ist im Regelfall einmal im Kalenderjahr möglich.

  • Pauschalverfahren:
    für die Zeit der Abregelung wird die Anlagenleistung der letzten Viertelstunde pauschal angesetzt.
  • Spitzabrechnungsverfahren: anhand von Wetterdaten wird der hypothetische Einspeiseverlauf (Einstrahlmesswerte) ermittelt und abgerechnet.

Im Bedarfsfall wird die ins Netz eingespeiste Leistung der PV-Anlage auf 70 Prozent der installierten Peakleistung begrenzt.

Für die Umsetzung der Beschränkung der Einspeiseleistung gibt es verschiedene Ausführungsvarianten:

  • Feste Drosselung des Wechselrichters auf 70 Prozent der Generatorleistung oder
  • variable Drosselung des Wechselrichters durch Messung der Einspeiseleistung am Einspeisepunkt unter Berücksichtigung des Eigenverbrauchs

Diese 70 Prozent-Begrenzung der Einspeiseleistung kann sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe der jährlichen Einspeisevergütung haben. Die Auswirkungen hängen hauptsächlich von der Abweichung zur Idealanordnung (ideale Südausrichtung, ca. 30 – 35° Dachneigung) ab.

Der zu erwartende monetäre Verlust wird umso geringer, je mehr die PV-Anlage in ihrer Ausrichtung von dieser Idealanordnung abweicht.
So sind beispielsweise bei einer Ost-West-Anlage keine nennenswerten Ertragseinbußen zu erwarten, da bei dieser Anordnung der auf die Peakleistung bezogene 70 Prozent-Wert ohnehin nur äußerst selten überschritten wird. Nachfolgende Abbildung zeigt exemplarisch den Tagesgang einer solchen Anlage an einem Tag maximalem Ertrag.

Bei deutlich besser ausgerichteten Anlagen kann der Ertragsverlust zu Zeiten mit hohen Einstrahlwerten durch gesteuertes Zuschalten bestimmter Eigenverbraucher, wie zum Beispiel Wasch-/Spülmaschine, Elektroauto oder Speicher, teilweise ausgeglichen werden. Dieses Vorgehen ist allerdings nur möglich, wenn der jeweilige Wechselrichter mit variabler Drosselung ausgestattet ist. Da die Einspeisung gespeicherter Energie ins Netz unzulässig ist, orientiert sich die sinnvolle Speicherkapazität am Eigenverbrauch des Betreibers im Nachtbetrieb. Sie liegt daher beispielsweise bei üblichen Einfamilienhäusern selten über 10 kWh.

Herr Schulz stellt eine Anfrage

Nachdem Herr Schulz sich mit den notwendigen Unterlagen für die Anfrage zum Anschluss seiner PV-Anlage vertraut gemacht hat, beginnt er diese auszufüllen. Die im Internet zugänglichen Hinweise und Ausfüllhilfen helfen ihm dabei sehr. Zufrieden unterschreibt er das ausgefüllte Anfragenformular und schickt es an seinen zuständigen Netzbetreiber. Nun gilt es das Prüfungsergebnis des Netzbetreibers abzuwarten.