2.5 Antrag/Anfrage zur Anlageninstallation
Den Netzbetreiber informieren
Familie Schulz hat Anlageninstallateur Wagner mit der Installation einer PV-Anlage beauftragt. Im Laufe der Beratung macht Herr Wagner Familie Schulz auf deren Pflichten gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber aufmerksam: „Nun da Sie sich entschlossen haben, eine PV-Anlage zu installieren, müssen Sie Ihren örtlichen Netzbetreiber informieren. Dieser muss die Zulässigkeit Ihrer Anlage klären“.
Der erste Schritt zur Realisierung des Projektes nach Auftragsvergabe ist die Anfrage beim lokalen Netzbetreiber. Mit dieser Anfrage werden die grundlegenden Informationen (Ort und Eigenschaften der geplanten PV-Anlage) übermittelt, damit dieser die Prüfung der Anschlusssituation und der Netzverträglichkeit durchführen kann. In der Regel erfolgt innerhalb einiger Wochen vom Netzbetreiber die Freigabe zur Umsetzung des geplanten Projektes. Die wesentlichen Schritte und Angaben, welche für eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig sind werden nachfolgend vorgestellt.
Hinweis
Der örtliche Verteilnetzbetreiber ist nicht zwangsläufig der vom Kunden bzw. Eigentümer des PV-Anlagenstandortes gegenwärtig gewählte Stromanbieter. Der Verteilnetzbetreiber ist unabhängig von individuell gewählten Stromanbietern zuständig für den Ausbau und den störungsfreien Betrieb der örtlichen Infrastruktur zur Stromversorgung bis zur Einbindung des Stromzählers im Verteilerschrank des Kunden.
Zunächst muss ermittelt werden, welcher Netzbetreiber für die geplante Anlage zuständig ist. Eine tabellarische Übersicht über die derzeit insgesamt 888 Netzbetreiber Deutschlands gibt die Bundesnetzagentur. Das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bietet weitere Informationen für Baden-Württemberg in Form einer interaktiven Karte als auch in Tabellenform an. Damit lassen sich die Daten des für das betreffende Projekt zuständigen Verteilnetzbetreibers ermitteln.
Hinweis
Ein nahezu einheitliches Verfahren zur Anfrage als auch für alle weiteren mit dem Netzbetreiber erforderlichen Aktivitäten bieten die Tochterunternehmen der EnBW (Netze BW GmbH, Stuttgart Netze Betrieb GmbH). Diese weisen zusammen auch die größte Flächenabdeckung aller Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg auf. Die entsprechenden Informationen und Formulare finden sich bei diesen beiden Netzbetreibern unter:
Die Webseite des Netzbetreibers
Herr Schulz informiert sich auf der Webseite des für ihn zuständigen Netzbetreibers über das exakte Anmeldeverfahren. Er stellt erfreut fest, dass dort alle Unterlagen für die Anmeldung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage zur Verfügung stehen.
Die von den Netzbetreibern für alle Vorgänge von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme verlangten Unterlagen und Projektdaten sind nicht einheitlich. Sie unterscheiden sich unter anderem bezüglich des verlangten Datenumfangs. Welche Unterlagen und Angaben genau benötigt werden, kann beim entsprechenden Netzbetreiber in Erfahrung gebracht werden.
In der Regel sind folgende Unterlagen bzw. Daten für die Netzverträglichkeitsprüfung mindestens notwendig:
Nach erfolgter Prüfung der Anfrage durch den Netzbetreiber erfolgt eine Mitteilung zur Freigabe der Umsetzung. Die zugesagte Nennleistung für die beabsichtigte PV-Anlage wird für sechs Monate reserviert, das heißt innerhalb dieser Zeitspanne muss die Anmeldung der Anlage erfolgen (siehe Kapitel 3.6).
Für das gewünschte Einspeisemanagement gibt es zwei Wahlmöglichkeiten:
Herr Schulz stellt eine Anfrage
Nachdem Herr Schulz sich mit den notwendigen Unterlagen für die Anfrage zum Anschluss seiner PV-Anlage vertraut gemacht hat, beginnt er diese auszufüllen. Die im Internet zugänglichen Hinweise und Ausfüllhilfen helfen ihm dabei sehr. Zufrieden unterschreibt er das ausgefüllte Anfragenformular und schickt es an seinen zuständigen Netzbetreiber. Nun gilt es das Prüfungsergebnis des Netzbetreibers abzuwarten.
