3.3. Weitere Abstimmungen mit dem Auftraggeber
Nachdem mit dem Kunden/Auftraggeber bereits alle parallel zur Installation geplanten oder vorgesehenen weiteren Modernisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten geklärt wurden, gilt es nun die ausschließlich die PV-Anlage betreffenden Detailfragen zu klären.
3.3.1 Lage und Dimension des PV-Generators
Der Kunde hatte schon mit dem Angebot eine Dachansicht bzgl. Lage und Größe des PV-Generators erhalten. In einem Gespräch werden weitere, möglicherweise relevante Punkte wie z.B. Hindernisse in Form von Dachentlüftern und ggf. deren Verlegungsalternativen oder auch eine nachträgliche Installation von Schneefanggittern besprochen. Ebenso sollten in diesem Zuge die Möglichkeiten des Austausches von Dachziegeln (besonders ältere Dachziegel brechen des Öfteren während der Montage) besprochen werden. Möglichweise für die spätere Umsetzung geplante oder beabsichtigte Installationen, wie z.B. thermische Solarkollektoren (Warmwassererwärmung) sollten ebenfalls nicht angesprochen werden, da zum derzeitigen Zeitpunkt immer noch die Möglichkeit einer Umgestaltung des PV-Generators besteht.
3.3.2 Kabeldurchführungen und Leitungswege
Nachdem o. A. Punkte geklärt sind, wird nun die Verlegung der Gleichstromkabel und des Potenzialausgleichskabels besprochen. Je nachdem wo sich der Standort des Wechselrichters befindet, enden die DC-Kabel am Wechselrichter bzw. Speicher und sind bis dorthin zu verlegen (Siehe hierzu Punkt 3.3.4).Im Folgenden wird die Kabelverlegung zwischen PV-Generator und Wechselrichter im Technikraum, der sich im Keller befinden soll, beschrieben
Beginnend mit der Dachdurchführung werden hier zum Ziegeltyp passende Kabeldurchführungen des entsprechenden Dachziegelherstellers verwendet. Diese Kabeldurchführung wird am besten an einer vom PV-Generator abgedeckten Stelle installiert. Der Ort sollte so gewählt werden, dass gleichzeitig die Kabelstrecke so gering wie möglich ist, um unnötige Energieverluste zu vermeiden. Ein Beispiel einer Kabeldurchführung befindet sich in der Anlage 3.3.2.1 auf den Seiten 18 und 19. Weiterhin muss dabei die Dichtheit einer ggf. bestehenden Dampfsperre gewährleistet sein. I.d.R. befindet sich der Durchbruch in der Nähe zum Dachfirst, also im oberen Drittel des Daches, wo sich zumeist ein wenig ausgebauter Spitzboden befindet. Gleichstromkabel sowie Potenzialausgleichskabel sind bis zum Eintritt in das Dachgeschoss geschützt vor Nässe und UV-Strahlung zu verlegen. Ebenso sollen weder Kabel noch vorhandene Steckverbindungen eine Berührung mit der Dachhaut aufweisen, um spätere Schäden z.B. durch Kabelreibung an der Dachhaut bei Windeinfluss zu vermeiden. Die Kabel sind folglich mit Kabelbindern an der Unterkonstruktion zu befestigen.
Der weitere Kabelverlauf erfolgt innerhalb des Spitzbodens mit Kabelschutzrohr, einem sog. PG-Rohr. Im Ausführungsbeispiel werden für die Kabelführung zum Technikraum vorhandene Leerrohre genutzt. Sind keine Leerrohre vorhanden, bietet sich alternativ die Nutzung eines ggf. vorhandenen ungenutzten Kaminschachtes an. Das Potenzialausgleichskabel wird hierbei entweder parallel mit dem Gleichstromkabel bis in den Technikraum gelegt und an einer dort vorhandenen Potenzialausgleichsschiene angeschlossen oder es befindet sich bereits eine solche Anschlussmöglichkeit im Dachgeschoss des Gebäudes und das Kabel endet hier.
Sind keine Kabelwege im Inneren des Gebäudes vorhanden, wird zumeist auf eine Dachdurchführung verzichtet und die Kabelverlegung erfolgt außen entlang der Fassade in einem UV-beständigem Schutzrohr. Um unteren Teil des Gebäudes erfolgt dann ein Wanddurchbruch zum Technikraum des Gebäudes. Dieser wird i.d.R. unterhalb der Decke des Technikraumes münden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Wanddurchbruch entsprechend gültigen Richtlinien abgedichtet.
3.3.3 Überspannungsschutz
Der Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD – engl. für Surge Protective Device) ist nun gefordert, wenn transiente (kurzzeitige) Überspannungen Auswirkungen haben können auf
- Ansammlungen von Personen z. B. in großen (Wohn-) Gebäuden, Büros, Schulen
- Einzelpersonen, z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros
falls in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden. Derartige Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte.
Basierend auf dieser Neuregelung muss in allen ab 1. Oktober 2016 geplanten Gebäuden ein Überspannungsschutz installiert werden – auch im Wohnungs- und Zweckbau.
Danach erfolgt der Einbau eines Überspannungsschutzgerätes sowohl im Gleichstromkreis zwischen Gebäudeeintritt und Wechselrichter als auch auf der Wechselstromseite wobei das Überspannungsschutzgerät (SPD) in diesem Fall so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage installiert werden soll. Bei der Installation in einem Wohngebäude ist der optimale Einbauort im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes.
3.3.4 Standort Wechselrichter/Speicher
Der Standort des Wechselrichters bzw. des Speichers wird ebenso mit dem Auftraggeber abgestimmt. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese. Geräte vor Nässe bzw. Feuchtigkeit und auch vor Hitze bzw. Kälte geschützt sind. Hierbei sind die angegebenen Betriebsbedingungen der Hersteller zu beachten. Insbesondere bei Speichern (hier die Akkumulatoren) sollte ein besonderes Augenmerk auf die Umgebungsbedingungen gelegt werden. Der Wechselrichter wird i.d.R. als IP 63-Gerät ausgeliefert (IP = Schutzklasse) und kann damit meistens auch im Außenbereich zum Einsatz kommen. Aus Gründen der Langlebigkeit ist es trotzdem ratsam, diesen an einem vor Wettereinflüssen geschützten Ort zu installieren. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Installationsraum vor Flutwasser geschützt ist.
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Wichtiger Hinweis für die Abstimmung mit dem Kunden:
Im Falle eines Wassereinbruchs (z.B. im Brandfall durch Löschwasser) kann der Wasserspiegel im Technikraum (im Ausführungsbeispiel ein Kellerraum) sehr schnell ansteigen. Die im Zählerschrank verbauten Sicherungen lösen von der Netzseite gesehen aus und schalten damit ebenso den Wechselrichter ab. Jedoch besteht weiterhin die Gefahr eines Kurzschlusses, da die DC-Seite weiterhin Strom produziert. Das heißt, dass bis zum Eingang des Wechselrichters nach wie vor Spannung ansteht. In einer ersten Maßnahme sollten daher die Geräte im oberen Drittel an der Wand des Technikraums installiert werden, auch wenn die beschriebene Gefahr nicht ausgeschlossen ist. Mit dem Anlagenbetreiber sollte daher die mögliche Installation zusätzlicher Feuerwehrschutzschalter erörtert werden.
3.3.5 Datenlogging
Das Datenlogging besteht in unserem Beispiel aus dem sog. Energiemanager und einem AC63 -Sensor der Firma SOLARWATT. Die Systeme der verschiedenen Anbieter sind ähnlich aufgebaut, und immer mehr Anwender statten ihre Geräte für den Einbau auf Hutschiene aus, also prädestiniert für den Einbau in einem Zählerschrank. Hierbei muss mit dem Kunden geklärt werden, dass diese Geräte in einem Netzwerk einzubinden sind und daher eine Möglichkeit zur Anbindung im Technikraum vorhanden sein sollte. In den meisten Fällen befindet sich ein Netzwerkanschluss oder Router im Technikraum oder gar im Zählerschrank. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist zusätzlich ein Netzwerkkabel vom Standort des Routers zum Zählerschrank, Wechselrichter oder Speicher zu verlegen. Auch ist die Möglichkeit von sog. Powerline-Adaptern (Internet über Steckdose) oder WLAN möglich.
3.3.6 Zählerschrank
Die Datenlogging-Geräte benötigen neben den zu verbauenden Sicherungen (Lasttrennschaltern etc.) für Wechselrichter und Speicher zusätzlichen Platz im Zählerschrank. Sollte dieser nicht ausreichend zur Verfügung stehen, ist über die Installation eines Schaltkastens neben dem Zählerschrank nachzudenken. Die Auswertung der Daten erfolgen i.d.R. über das Internet auf den entsprechenden Webseiten der Hersteller. Je nach Größe der Photovoltaikanlage und je nach Netzbetreiber ist neben dem Wechsel des bisherigen Netzbezugszählers auf eine 2-Richtungszähler ebenso die Installation eines Erzeugungszählers notwendig. Auch hierfür ist der notwendige Platz vorzusehen.
3.3.7 Tarif-Rundsteuer-Empfänger (TRE)
Photovoltaikanlagen werden heute in der Regel auf dem Kunden zugeschnitten in Ihrer Größe ausgelegt. Das heißt dass zumeist eine Inanspruchnahme der sog. 70% Regel erfolgt. Diese 70% Regel besagt das der Anlagenbetreiber sich verpflichtet maximal 70% seines erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einzuspeisen. Eine Möglichkeit dieses Ziel zu erreichen ist die statische Einstellung dieser Regel am Wechselrichter, was sich monetär jedoch nicht empfiehlt da der Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers hier keine Berücksichtigung findet. Eine weitere Möglichkeit ist die dynamische Einstellung am Datenlogger. Die 70% Einstellung erfolgt damit am Netzverknüpfungspunkt, also nach Abzug des Eigenverbrauches was zweifellos die “elegantere” weil finanziell weitaus attraktivere Lösung ist. Sollte keine 70%-Regel in Anspruch genommen werden, so ist der Anlagenbetreiber verpflichtet ein TRE-Gerät zu installieren. Über dem TRE hat der Netzbetreiber die Möglichkeit die Anlage bei Erfordernis (zum Beispiel bei Überschreitung der Netzfrequenz von 50,2 Hz) die Anlage herunter zu regeln. Auch das TRE benötigt i.d.R. seinen Platz im Zählerschrank. Dieser Platz wäre daher zusätzlich im Zählerschrank vorzusehen.
3.3.8 Sonstiges
Mit dem Anlagenbetreiber sind weitere Punkte zu Besprechen, was z.B. die Eingeschränkte Nutzung des Eingangsbereiches, Vorgarten, Garten oder Zufahrtswege angeht. Insbesondere ist hierbei für den Zeitraum der Außeninstallation eine dauerhafte die Zugänglichkeit des Baugerüstes anzukündigen. Um eine potenzielle Unfallgefahr für Dritte ausschließen zu können, sollte sich außer dem Montagepersonal niemand anderes in diesem Bereich aufhalten.