Begriff:Planungspflicht

Beschreibung:

Jede Baumaßnahme muss vor der Ausführung geplant werden und sei es bei kleineren Umbauten auch nur im Kopf des Handwerkers. Wird zum Beispiel nur die Fassade gestrichen, muss auch dieses geplant werden. Dabei müssen Fragen geklärt werden wie zum Beispiel: Wer stellt das Gerüst? Wann wird das Gerüst gestellt? Ist der Putz noch tragfähig? Wie muss die Fassade gereinigt werden? Diese Abfolge von Tätigkeiten ist eine Planung, die vor allem, wenn mehrere Gewerke betroffen sind, koordiniert und abgestimmt sein muss. Deshalb gibt es auch den Beruf des Architekten, der die Planung übernimmt und dafür auch vergütet wird. Ist kein Architekt beteiligt, kommt der Handwerker in die Pflicht, die Planung zu übernehmen. Diese zusätzliche Leistung sollte nach Umfang entsprechend vergütet werden.