Begriff:Blitzschutz

Beschreibung:

Eine Blitzschutzanlage dient der Vorkehrung schädlicher Auswirkungen von Blitzeinschlägen auf Gebäude. Dazu gehört der äußere Blitzschutz mit Fangleitungen, Ableitern und Erdern sowie der innere Blitzschutz. Der innere Blitzschutz soll eine Funkenbildung verhindern. Er umfasst alle Vorkehrungen gegen die Auswirkungen des Blitzstroms an elektrischen Einrichtungen im Inneren des Gebäudes wie den Potentialausgleich und den Überspannungsschutz.